Neue Wettanbieter unter der Lupe: Wer darf, wer nicht – und was der Bonus am Ende kostet
Stand: 30. Oktober 2026 — alle Erlaubnisangaben gegen die Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder in der Fassung vom 2. Oktober 2026 geprüft.

Ein neuer Anbieter ist in Deutschland genau dann ein Wettanbieter, wenn er es schriftlich hat. Alles andere — die cleane Seite, die schnelle App, das Versprechen „bis zu 100 €“ — ist Dekoration. Die einzige Prüfung, die zählt, ist ein Eintrag auf der Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder, und diese Liste ist keine Formsache: Wer dort steht, darf Sportwetten im Internet veranstalten oder vermitteln, wer dort nicht steht, darf es nicht und tut es womöglich trotzdem. Der Unterschied ist nicht kosmetisch. Zwischen einer Marke mit Erlaubnis und einer ohne liegen der Monatseinzahlungsrahmen, das Sperrsystem, die Beschränkung der Livewetten und der Weg, auf dem man sein Geld überhaupt einzahlen darf.
Und dann ist da noch die Rechnung, die auf keinem Werbebanner steht. Jede Quote trägt den Anteil des Veranstalters schon in sich, jede Gratiswette hat eine Quote, ab der sie überhaupt zählt, und jede Umsatzbedingung ist eine Zahl, die man erst einmal erreichen muss, bevor irgendetwas ausgezahlt wird. Wer sich nach „neuen Wettanbietern“ umsieht, sucht meistens nach einem besseren Preis. Bekommt aber zunächst einen Vertrag.
Diese Seite nimmt zehn Marken auseinander, deren Sportwetten-Domains auf der Whitelist geführt werden. Nicht weil sie die besten wären, sondern weil von ihnen belegbar ist, was ohnehin gilt: Betreibergesellschaft, Erlaubnisdatum, Sitz. Alles andere wäre Behauptung.
Die Rangliste: neue Anbieter im Kostencheck
Zehn Namen, zehn Betreibergesellschaften, zehn Erlaubnisdaten — und zehn Mal die Frage, was ein Konto bei dieser Marke den Spieler tatsächlich kostet. Die Reihenfolge dieser Liste ist keine Empfehlung und keine Rangfolge im Sinne eines Tests; sie folgt der Reihenfolge, in der die Marken auf der Whitelist mit einer Sportwetten-Erlaubnis auftauchen. Was die Liste leistet, ist etwas anderes: Sie macht sichtbar, dass „neu“ in diesem Markt fast nie „erst seit gestern“ bedeutet.

| Marke | Whitelist-Status und Betreibergesellschaft | Sportwetten-Erlaubnis seit |
|---|---|---|
| AdmiralBet | geführt; Greentube Betting Malta Limited | 09.10.2020, Folgeerlaubnisse 13.12.2022 und 29.07.2024 |
| bet365 | geführt; Hillside (Europe) ENC | 09.10.2020, Folgeerlaubnis 27.12.2022 |
| Tipico | geführt; Tipico Co. Limited | 09.10.2020, Folgeerlaubnis 09.12.2022 |
| Tiptorro | geführt; Torro Tec Limited | 30.06.2021, Folgeerlaubnis 27.12.2022 |
| NEO.bet | geführt; Greenvest Betting Limited | 09.10.2020, Folgeerlaubnis 22.12.2022 |
| Interwetten | geführt; Interwetten Gaming Limited | 02.11.2020, Folgeerlaubnis 27.12.2022 |
| ODDSET | geführt; Oddset Sportwetten GmbH | 18.11.2020, Folgeerlaubnis 15.12.2022 |
| Betway | geführt; Betway Limited | 09.03.2021, Folgeerlaubnis 23.12.2022 |
| bpremium | geführt; Ladbrokes (Deutschland) Limited | 09.10.2020, Folgeerlaubnis 21.12.2022 |
| Wettarena | geführt; I.B.C. Sportsbetting Limited | 09.10.2020, Folgeerlaubnis 15.12.2022 |
Der erste Blick auf diese Spalte enttäuscht die Erwartung. Neun der zehn Erlaubnisse stammen aus den Jahren 2020 und 2021, die jüngste aus dem März 2021. Wer hier einen Neuling im Sinne von „vor drei Monaten gestartet“ sucht, findet keinen. Der deutsche Markt ist seit dem 1. Juli 2021, dem Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrags 2021, in einer einzigen Erlaubniswelle vergeben worden, und die Adressen, die damals eine Zulassung bekommen haben, sind heute noch dieselben. „Neue Wettanbieter“ heißt in Deutschland also fast immer: neu auf der Bildfläche des Spielers, nicht neu in der Aufsicht.
Genau darin liegt die eigentliche Information der Liste. Ein Anbieter, der 2020 eine Erlaubnis erhalten hat, hat vier Jahre Aufsicht hinter sich — Beschwerden, Prüfungen, Folgebescheide. Ein Anbieter, dessen Erlaubnis erst seit dem 22. April 2026 verzeichnet ist, wie das bei Bet3000.de der Fall ist, ist im Wortsinn neu, steht aber unter demselben Regelwerk. Der Unterschied zwischen beiden liegt nicht in der Sicherheit, sondern in der Marktreife: Sortiment, App, Live-Angebot, Zahlungswege. Und im Preis.
Was in der Tabelle bewusst fehlt, ist eine Quoten- oder Margenspalte. Für keinen der zehn Anbieter liegt für ein konkretes Spiel ein datiertes Quotenbild vor, und eine Spalte mit geschätzten Hausanteilen wäre die sicherste Art, eine Seite unbrauchbar zu machen. Wo keine Angabe steht, gehört keine hin. Der Wettbewerb um den besseren Preis lässt sich ohnehin nicht am Markennamen ablesen, sondern nur am Wettschein: zwei Anbieter, dasselbe Spiel, dieselbe Wette, zwei Quoten — und die Differenz ist der Betrag, den man dem einen für nichts bezahlt.
Was ein neuer Wettanbieter in Deutschland mitbringen muss
Der Markt hat eine gemeinsame Eintrittskarte, und sie kostet mehr, als die meisten erwarten. Wer als neuer Wettanbieter in Deutschland auftreten will, braucht eine Erlaubnis zum Veranstalten oder Vermitteln von Sportwetten im Internet nach § 9a Abs. 1 Nr. 3 in Verbindung mit § 27f Abs. 1 des Glücksspielstaatsvertrags. Zuständig ist die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder in Halle (Saale). Und eine Erlaubnis ist kein Abo, das man sich einmal besorgt: Eine Erstgenehmigung läuft über fünf Jahre nach § 4c Abs. 1, und was die Whitelist zeigt, sind ausschließlich Erteilungsdaten — kein Enddatum, nirgends. Wer aus einem Whitelist-Eintrag ein Ablaufdatum herausliest, liest etwas hinein.

Die Whitelist selbst ist die einzige Prüfung, die trägt. § 9 Abs. 8 des Glücksspielstaatsvertrags verlangt sie, und in der Fassung vom 2. Oktober 2026 stehen dort 30 Einträge: 27 Betreiber mit einer Sportwetten-Erlaubnis, davon zwei zusätzlich mit Pferdewetten, und drei Anbieter, die ausschließlich Pferdewetten veranstalten dürfen. Diese Unterscheidung ist keine Spitzfindigkeit. Ein Sportwetten-Angebot eines Anbieters, der nur Pferdewetten erlaubt bekommen hat, ist nicht gedeckt. Und die Betreibergesellschaft, die dort steht, ist nicht dasselbe wie die Marke auf dem Bildschirm: Für Bet365.de führt die Liste die Hillside (Europe) ENC mit Sitz in Ta’Xbiex auf Malta, für Betano.de die Betkick Sportsbetting Limited mit Sitz in San Ġiljan, für Vbet.de die SCGO Limited im Portomaso in St. Julian’s. Die Adresse sagt nichts über die Qualität des Angebots. Sie sagt, wer haftet, wer Aufsichtsadressat ist und mit wem man sich im Streitfall auseinandersetzt.
Was ein Betreiber sonst noch darf, zählt nicht für Sportwetten. Ein Haus kann eine Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele haben, ohne dass das über sein Sportwettenangebot irgendetwas aussagt — zwei Konzessionen, zwei Regelwerke, zwei Aufsichten. Wer aus einem Casino-Bescheid eine Sportwetten-Zulassung ableitet, hat den Bescheid nicht gelesen.
Das erklärt, warum der aufgeräumteste Teil dieses Marktes ausgerechnet der unsichtbarste ist. Ein Whitelist-Eintrag ist keine Marketing-Aussage, sondern ein Registervermerk mit einem Datum, und er verrät mehr über einen Anbieter als jede Startseite: wer er ist, seit wann, unter welcher Aufsicht. Nur steht das Gegenteil auch da. Eine Domain, die auf .de endet, beweist gar nichts — jede Eintragung auf der Liste führt eine .de-Domain, und trotzdem sind ein paar hundert andere .de-Adressen schlicht verboten.
Erlaubnis oder nicht: woran sich ein neuer Anbieter legal erkennen lässt
Ein fehlender Eintrag auf der Whitelist ist die eigentliche Warnung, und sie ist leiser, als sie sein müsste. Sportwetten für Menschen in Deutschland ohne deutsche Erlaubnis anzubieten, ist unerlaubtes Glücksspiel nach § 4 Abs. 1 des Glücksspielstaatsvertrags. Eine Konzession aus Curaçao, Anjouan oder Malta spielt dabei keine Rolle: Sie entfaltet in Deutschland keine Wirkung, und die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder hat am 17. September 2026 ausdrücklich vor der Teilnahme an illegalen Angeboten gewarnt und dabei auch ein konkretes Portal benannt. Das ist ungewöhnlich deutlich für eine Behörde — und es sagt, worauf der Verbraucher achten muss.
Auf der anderen Seite des Zauns steht deutlich weniger als auf der einen. Konto und Erlaubnis bedeuten: geprüftes Alter, Einzahlungslimit über die LUGAS-Limitdatei, Sperreintrag über OASIS, Selbstauskunft über den Panikbutton, Auftragsverarbeitung über Konten im eigenen Namen. Kein Zugang zu OASIS und LUGAS über die Grenze, keine deutsche Verfolgungsmöglichkeit bei Streit, keine Meldung an ein Sperrsystem, das andere Anbieter lesen. Nur weil ein Betrag durchgeht, ist der Anbieter nicht erlaubt.
Die verschlossene Tür der Anbieter ohne Erlaubnis wird indes teurer. Der Bundesgerichtshof hat dem Europäischen Gerichtshof am 25. Juli 2024 unter dem Aktenzeichen I ZR 90/23 die Frage vorgelegt, ob die Dienstleistungsfreiheit der Nichtigkeit von Sportwettenverträgen entgegensteht; der Kläger verlangt von einem großen Anbieter mehr als 3.700 € zurück, die er in den Jahren 2013 bis 2018 verloren hat. Der Generalanwalt Nicholas Emiliou hat in seinen Schlussanträgen vom 19. März 2026 in der Rechtssache C-530/24, ebenfalls einen Sportwettenanbieter betreffend, die Auffassung vertreten, unlizenzierte Anbieter könnten grundsätzlich zur Rückzahlung verlorener Einsätze verpflichtet werden; eine Ausnahme gelte nur, wenn Behörden zugesichert haben, die Lizenzpflicht vorerst nicht durchzusetzen. Das ist eine Auffassung, kein Urteil. Und es ist noch lange kein Anspruch.
Denn der Weg zurück ist kein Automatismus. Zivilgerichte haben in mehreren Fällen Anbieter ohne deutsche Erlaubnis zur Rückzahlung von Einsätzen verurteilt, ein durchsetzbarer Rückzahlungsanspruch für jeden Spieler folgt daraus nicht. Wer auf einem nicht gelisteten Portal setzt, wettet nicht auf einen Fußballverein, sondern auf den guten Willen einer Firma, deren Sitz er erst einmal finden muss.
Das Strafrecht steht daneben und ist zweigeteilt. Das Veranstalten unerlaubter Sportwetten nach § 284 des Strafgesetzbuchs kann mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe belegt werden, die Werbung dafür mit bis zu einem Jahr; die Beteiligung nach § 285 mit bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe. Verfahren gegen einzelne Spieler sind nicht belegbar — daraus folgt keine Erlaubnis und ebenso wenig eine Drohkulisse. Die Behörden greifen auf Erlaubnisbescheide, Zahlungsblockaden und Netzsperren nach § 9 des Staatsvertrags zurück. Wenn ein Anbieter auf einem solchen Umweg aus dem Netz verschwindet, war er nie einer, mit dem man rechnen sollte.
Spielerschutz: die Grenze, die dem neuen Anbieter gesetzt ist
Wer nach neuen Wettanbietern sucht, weil er die Grenzen der alten leid ist, sucht am falschen Ende. Der Schutzapparat hängt an der Erlaubnis und nicht am Geschäftsmodell, und er ist deutlich enger, als die Werbung ahnen lässt. Beteiligen darf sich nur, wer 18 Jahre alt ist, § 4 Abs. 3. Wer bei einem Anbieter mit acht Anbietern acht Konten führt, führt acht Konten — § 6a verlangt pro Anbieter ein Konto und die vollständige Verifizierung. Vor abgeschlossener Prüfung darf ein Anbieter höchstens 72 Stunden lang Spiel ermöglichen, mit einem Einzahlungslimit von 100 € und ohne Auszahlungen. Das ist kein Formfehler im Kleingedruckten, sondern die Erklärung dafür, warum die erste Auszahlung bei einem neuen Konto selten unter der Woche erledigt ist.
Das Einzahlungslimit liegt bei 1.000 € pro Kalendermonat über alle Anbieter hinweg — § 6c Abs. 1, durchgesetzt über die LUGAS-Limitdatei. Vier Wochen Arbeit und Sportwetten für 1.000 €: Der Deckel ist für die meisten kein Problem, für den regelmäßigen Spieler mit mittlerem Einsatz aber eine echte Einschränkung, weil er sich einen zweiten Anbieter nicht einfach danebenstellt. Ein Anbieter, dessen Erlaubnis es zulässt, darf für einen einzelnen Spieler nach oben abweichen — bis 10.000 €, in einem engen Korridor bis 30.000 € für höchstens ein Prozent seiner aktiven Spieler — aber nur gegen nachprüfbaren Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Eine Selbsterklärung reicht nicht. Herabsetzen wirkt sofort, Anheben erst nach sieben Tagen. Und paralleles Spielen bei mehreren Anbietern ist nach § 6h über die Aktivitätsdatei untersagt. Die 1.000 € sind also nicht das Angebot eines strengen Anbieters, sondern die Voreinstellung des Gesetzes.
Der Rest des Apparats arbeitet ähnlich unauffällig. OASIS ist das bundesweite Sperrsystem, das bei Anmeldung und Login abgefragt wird; die Selbstsperre dauert mindestens drei Monate, wenn man einen Zeitraum nennt, sonst mindestens ein Jahr. Der Panikbutton nach § 6i Abs. 3 setzt sofort eine 24-stündige Sperre. Wer sich sperrt, sperrt sich bei allen lizenzierten Anbietern — nicht bei einem.
Auf der Habenseite steht eine Regelung, die man sich merken sollte: Spielerguthaben liegen auf einem treuhänderisch geführten, insolvenzgeschützten Konto, und bei Kontoschließung wird das Guthaben innerhalb von fünf Arbeitstagen ohne Gebühren ausgezahlt, §§ 6b Abs. 6 und 7. Bei einer Pleite fällt das Geld nicht in die Konkursmasse. Fünf Arbeitstage klingt nach nichts und ist, gemessen an dem, was manche Offshore-Seite aus einer Auszahlung macht, einiges.
Der ehrliche Vergleich an dieser Stelle liest sich so: lizenziert heißt Rechtssicherheit, Sperrsystem, insolvenzgeschütztes Guthaben — und 1.000 € Monatsdeckel, Verifizierungspflicht, beschränkte Live-Märkte, Zahlung nur vom eigenen Konto. Nicht lizenziert heißt: keine Erlaubnis, kein OASIS, kein LUGAS, keine deutsche Handhabe, dafür weiter reichende Einzahlungen. Für wen das eine oder andere spricht, entscheidet nicht das Geschick, sondern das Budget. Wer mit 200 € im Monat spielt, merkt von der Grenze nichts und hat im Streitfall eine Adresse in Halle. Wer vierstellig einsteigen will, merkt sie sehr wohl.
Bonus und Gratiswette: der Preis, der nicht auf dem Plakat steht
Die Sportwettensteuer ist der stillste Posten auf dem Wettschein. Nach §§ 16 bis 25 des Rennwett- und Lotteriegesetzes beträgt die Sportwettensteuer 5,3 % der Bemessungsgrundlage „Einsatz abzüglich Steuer“, §§ 17 und 18, was rund 5,03 % des eingezahlten Betrages entspricht. Schuldner ist der Veranstalter der Wette und nicht der Spieler, § 19. Ob und wie er sie weitergibt, ist seine Entscheidung — bei einem konkreten Anbieter also nur nach dessen eigenen Bedingungen zu beurteilen. In der Quote steckt sie in der Regel ohnehin schon drin. Und sie belastet auch die Anbieter, die keine Erlaubnis haben: Eine gezahlte Steuer ist kein Nachweis einer Erlaubnis.
Auf der Seite der Neukundenangebote ist der Staatsvertrag auffallend zurückhaltend. Er setzt Sportwetten-Boni weder fest noch begrenzt er sie: Beträge, Umsatzbedingungen und Mindestquoten stehen allein in den Bedingungen des jeweiligen Anbieters. Ein Gesetz, das 1.000 € Monatsdeckel vorschreibt, aber keinen Rahmen für die „bis zu 100 €“ der Werbung, hat eine Lücke gelassen, und die Werbung kennt sie.
Ein Neukundenangebot hat drei Schrauben, an denen es gedreht werden kann. Die erste ist der Betrag. Die zweite ist die Mindestquote: Der Qualifikationsschein zählt nur ab einer bestimmten Quote, und wer darunter bleibt, hat den Bonus verloren, ohne es zu merken. Die dritte ist die Frist — eine Zahl von Tagen, in der die Bedingungen erfüllt sein müssen, und meistens die Schraube, an der die Angebote scheitern. Wer ein Kombinationsangebot mit der Bedingung „20 wetten“ liest, sollte nicht die 20 lesen, sondern die Mindestquote daneben und den Kalender.
Die Typen sind nicht austauschbar, und die Werbung schuldigt brav darüber hinweg. Ein Gratiswettbetrag, dessen Einsatz nicht mit ausgezahlt wird, ist etwas anderes als eine Gutschrift in Geld; ein „risikofreies“ Angebot, das als Gratiswette erstattet wird, ist keine Rückzahlung, sondern ein zweiter Schein; ein Cashback, eine Quotenverbesserung und eine Kombiwetten-Versicherung sind drei verschiedene Dinge. Wer eine Erstattung als Gratiswette bekommt, hat sein Geld nicht wieder, sondern eine weitere Wette, mit einer Mindestquote darauf und einem Umlauf, bevor etwas ausgezahlt wird.
Bei virtuellem Automatenspiel ist die Werbung dagegen strenger gestellt, als man denkt: Das Werbeverbot zwischen 6 und 21 Uhr nach § 5 Abs. 3 Satz 1 betrifft Automatenspiele, Online-Poker und Online-Casino, nicht Sportwetten. Für Sportwetten gilt anderes — kein Werbespot für Wetten auf ein Ereignis unmittelbar vor oder während der Live-Übertragung auf demselben Kanal, keine aktiven Sportler oder Funktionäre in der Werbung, und keine Affiliate-Provision nach Umsatz, Einzahlung oder Einsatz nach § 5 Abs. 3 und 6. Werbung dürfen ohnehin nur Erlaubnisinhaber betreiben, § 5 Abs. 7.
Zahlung und Auszahlung: Durchlauf statt Versprechen
Beim Zahlungsweg entscheidet nicht das Portemonnaie des Spielers, sondern das Gesetz. Nach § 6b Abs. 4 sind Einzahlungen nur von einem Zahlungskonto auf den eigenen Namen bei einem nach dem Geldwäschegesetz verpflichteten Institut zulässig; anonyme Zahlungsmittel sind ausgeschlossen. Das ist der Mechanismus, der Krypto und anonyme Prepaid-Karten aus dem lizenzierten deutschen Sportwetten heraushält — nicht die Moral eines Anbieters, sondern eine Vorschrift, die auf jeder Einzahlungsseite an derselben Stelle greift. Wer eine Bitcoin-Einzahlung braucht, sucht sie auf Portalen ohne deutsche Erlaubnis. Was er dort bekommt, steht im Abschnitt zur Rechtslage.
Welche Zahlungsmarken ein Anbieter akzeptiert, ist dessen eigene Sache und wird hier nur aus seinen eigenen Bedingungen beurteilt — nicht aus einer Liste, die für den einen gilt und für den anderen nicht. Die Vorgabe kommt von oben und ist überall dieselbe: eigener Name, verpflichtetes Institut.
Die Regeln der Anbieter selbst ändern daran nichts. Die Auszahlung nach Kontoschließung innerhalb von fünf Arbeitstagen ohne Gebühr ist eine Vorschrift, kein Service. Wo die Werbung mit sofortigen Auszahlungen prahlt und im Kontobildschirm einen Arbeitstag steht, hat die Werbung nicht gelogen — sie hat nur die Zeituhr nicht dazugesagt. Und die 72-Stunden-Spielphase vor abgeschlossener Verifizierung ohne Auszahlung erklärt den häufigsten Anruf beim Kundenservice: „Ich habe gewonnen, warum kommt das Geld nicht.“ Es kommt, sobald die Identität steht.
Wie sich die Anbieterlandschaft verändert hat
Neue Wettanbieter in Deutschland sind ein schmaler Korridor. Es gibt zwei Wege herein: eine eigene Erstgenehmigung nach § 4c Abs. 1, die fünf Jahre läuft, oder eine bestehende Marke, die ein neues Sportwettenangebot aufsetzt. Der erste Weg ist teuer und langsam; der zweite kommt in den Markt, ohne dass sich am Register etwas ändert. Genau deshalb sagen die Erlaubnisdaten auf der Whitelist so wenig Neues über die Neugier der Spieler.
Was sich wirklich verschiebt, zeigt ein Blick auf die Markenkonstruktion. Für Betano.de steht die Betkick Sportsbetting Limited mit Sitz in San Ġiljan auf der Liste, ein österreichisches Unternehmen im Besitz von Stoiximan, das im Februar 2021 vom Regierungspräsidium Darmstadt eine deutsche Sportwetten-Erlaubnis erhielt. Für Vbet.de ist die SCGO Limited mit Sitz im Portomaso in St. Julian’s verzeichnet, deren Sportwetten-Erlaubnis für diese Domain seit dem 5. Dezember 2023 läuft. Für Daznbet.de führt die Liste die DZBT Operations Limited aus Zebbug auf Malta, mit Datum vom 22. August 2023. Für Merkurbets.de die Merkur Bets Malta Limited aus St. Julian’s, seit dem 6. November 2023 — dieselbe Gesellschaft, die auch für Merkur-sports.de und Xtip.de geführt wird, erstmals am 9. Oktober 2020 mit Folgeerlaubnis vom 22. Dezember 2022, sowie für Merkurslots.de mit Sportwetten ab demselben 6. November 2023. Ein Haus, mehrere Domains, ein halbes Dutzend Erlaubnisdaten.
In diese Konstellation gehört auch der jüngste Eintrag. Für Bet3000.de führt die Gemeinsame Glücksspielbehörde die I.B.C. Sportsbetting Limited mit Sitz in Sliema auf Malta, die Sportwetten-Erlaubnis dort mit Erstdatum 22. April 2026. Dieselbe Gesellschaft steht auch hinter der Marke Wettarena, laut deren Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Sitz in 20, Lyons Range Court, Flat Nr. 1, Triq Bisazza, Sliema. Ein weiteres Beispiel für das Muster, das diesen Markt seit 2020 prägt: Die Liste der Erlaubnisse ist länger als die Liste der Firmen. Ein Spieler, der bei drei Marken ein Konto unterhält, kann dreimal bei derselben Limited einzahlen.
Der andere Weg, ein „neuer“ Anbieter zu werden, verläuft ohne neuen Firmensitz. Die LeoVegas Group gab am 29. November 2024 den Start ihres Sportwettenangebots auf der deutschen Marke LeoVegas.de bekannt, zusätzlich zu den dort bereits angebotenen virtuellen Automatenspielen. Die LVSports Limited steht für Leovegas.de auf der Whitelist, mit einer Sportwetten-Erlaubnis seit dem 21. Oktober 2024 und einer Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele seit dem 27. Februar 2023. Das Angebot lief in allen 16 Bundesländern; im Dezember folgte die Kampagne „Thrill Seeker“ über TV, Programmatic und Affiliate-Kanäle. Der Sportwettenbetrieb war neu, die Domain nicht, die Firma nicht, die Aufsicht nicht.
Und dann sind da die Marken, die früh dabei waren und entsprechend lange dabei sind. Für Interwetten.de führt die Whitelist die Interwetten Gaming Limited mit Sitz in Tigne‘ Point in Sliema; dieselbe Gesellschaft darf seit Dezember 2012 in Schleswig-Holstein Sportwetten anbieten. Für Bwin.de steht die bwin (Deutschland) Limited aus Gzira auf der Liste, deren Vorgeschichte bis zur Erlaubnis des Landes Sachsen von 1990 führt: Am 10. August 2006 widerrief Sachsen die Erlaubnis, am 13. Dezember 2007 bestätigte das Oberverwaltungsgericht Bautzen, dass die 1990 erteilte DDR-Erlaubnis weiterhin gültig sei. Die Rechtsgeschichte eines Anbieters ist kein Verkaufsargument, aber sie gehört zur Frage, wie belastbar sein Aufenthalt in Deutschland ist.
Für den Spieler folgt daraus weniger, als er hofft. Wer einen „neuen“ Anbieter sucht, findet in aller Regel eine neue Domain oder eine neue Betreibergesellschaft unter einer alten Aufsicht — und was sich mit einer Domain ändert, ist die Oberfläche, nicht der Rahmen. Wer dagegen einen Anbieter sucht, der erst seit dem 22. April 2026 eine Erlaubnis hat, findet ihn, und er ist im vollen Regelwerk. Die interessantere Frage ist deshalb nicht „wer ist neu“, sondern „wer ist unter dieser Domain erreichbar, und seit wann“. Das ist die Prüfung, die die Whitelist in einer Minute beantwortet.
Die geprüften Anbieter im Einzelnen
Zehn Marken, zehn Betreibergesellschaften, zehn Mal die Frage, was hinter der Oberfläche steht. Wer bei einer dieser Marken ein Konto eröffnet, geht eine Beziehung mit der Gesellschaft ein, die in der Whitelist steht, nicht mit dem Namen auf dem Trikot.
AdmiralBet: die Marke mit der ältesten Folgeerlaubnis der Liste
Für Admiralbet.de führt die Whitelist die Greentube Betting Malta Limited als Betreiberin, mit einer Sportwetten-Erlaubnis seit dem 09.10.2020 und Folgeerlaubnissen vom 13.12.2022 und 29.07.2024. Das ist die einzige Marke dieser Liste mit zwei datierten Folgegenehmigungen nach der Erstzulassung. Für virtuelle Automatenspiele auf einer zweiten Domain besteht eine Erlaubnis seit dem 28.09.2022 — eine eigene Konzession, die über das Sportwettenangebot nichts aussagt, auch wenn beide unter derselben Betreiberin laufen.
Was das kostet: AdmiralBet ist kein Neuling, sondern einer der Anbieter mit der längsten Aufsichtshistorie in diesem Vergleich. Für wen, der 2021 vom Sportwettenmarkt ausgeschlossen war und heute eine Marke sucht, die die Behördensprache spricht, ist das beruhigend. Wer dagegen auf ein frisches Sortiment und schmale Hausanteile hofft, wird hier nicht fündig. Die doppelte Folgegenehmigung ist ein Datenpunkt über Administratives, kein Gütesiegel über Quoten.
bet365: der Betreiber mit Sitz in Ta’Xbiex
Als Anbieter von Bet365.de führt die Whitelist die Hillside (Europe) ENC mit Sitz in Ta’Xbiex auf Malta in der Fassung vom 2. Oktober 2026. Die Sportwetten-Erlaubnis ist seit dem 09.10.2020 verzeichnet, mit einer Folgeerlaubnis vom 27.12.2022.
Die Betreibergesellschaft ist ein Enc (eine europäische staatenlose Kapitalgesellschaft), keine klassische Limited — für den Spieler ist das Nebensache, für die Frage, wer im Streitfall haftet, nicht. Was die Marke für einen deutschen Spieler wirklich interessant macht, ist die Tiefe des Live-Angebots, und die lässt sich aus der Whitelist nicht ableiten. Sie steht auf dem Wettschein. Wer Live-Wetten als Hauptdisziplin betreibt, sollte vor der Kontoeröffnung wissen, dass § 21 Abs. 4 des Staatsvertrags während eines laufenden Ereignisses nur Wetten auf das Endergebnis oder auf das nächste Tor, den nächsten Satz oder eine vergleichbare Komponente in Sportarten zulässt, in denen solche Ereignisse selten sind. Nächstes Tor im Fußball: ja. Nächster Satz im Tennis: ja. Nächster Punkt im Tennis: nein. Bei einem Anbieter mit schmalem Live-Sortiment verkauft er weniger Auswahl, nicht weniger Rechtmäßigkeit.
Tipico: Betreibergesellschaft mit Hamburger Ursprung
Für Tipico.de steht die Tipico Co. Limited auf der Liste, deren Sportwetten-Erlaubnis vom 9. Oktober 2020 datiert, mit einer Folgeerlaubnis vom 9. Dezember 2022. Die Gesellschaft hat ihren Sitz im Portomaso Business Tower in San Ġiljan auf Malta und wurde 2004 von Oliver Voigt, Dieter Pawlik und Mladen Pavlovic gemeinsam mit dem Rechtsanwalt Wolfgang Kuentzle gegründet.
Ein Name, der in diesem Markt auch außerhalb der Fußballsprache vorkommt: Das Unternehmen ist der Kläger jenes Verfahrens, in dem der Bundesgerichtshof dem Europäischen Gerichtshof 2024 die Frage nach der Rückzahlung verlorener Einsätze vorgelegt hat. Für einen Spieler heißt das nicht, dass sein Konto von einem schwebenden Verfahren bedroht wäre. Es heißt, dass bei dieser Marke die deutsche Rechtsgeschichte mitgeliefert wird.
Tiptorro: reguliert laut eigener Angabe in der Whitelist
Die Tiptorro-App wird im App Store von der Torro Tec Limited mit Sitz auf Malta angeboten; diese beschreibt sich dort als behördlich zugelassener Sportwettveranstalter unter Aufsicht der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder. Für Tiptorro.de führt die Whitelist dieselbe Gesellschaft, mit einer Sportwetten-Erlaubnis seit dem 30.06.2021 und einer Folgeerlaubnis vom 27.12.2022.
Die Erstzulassung im Juni 2021 ist die späteste der „ersten Welle“ in dieser Liste und damit die jüngste Sportwetten-Erlaubnis, die noch aus dem Gründungsjahr des Glücksspielstaatsvertrags 2021 stammt. Für die Einordnung als „neu“ ist das nichts — fünf Jahre sind in diesem Markt ein halbes Anbieterleben. Auffällig bleibt, dass die Marke ihre Zulassungsangabe über einen App-Store-Eintrag transportiert: Der Kanal ist der App-Store, die belegbare Quelle die Whitelist. Wer prüfen will, prüft die Liste, nicht den Store-Text.
Interwetten: seit 2012 in einem Bundesland zugelassen
Als Anbieter von Interwetten.de führt die Whitelist die Interwetten Gaming Limited mit Sitz in Tigne‘ Point in Sliema auf Malta, Stand der Liste 2. Oktober 2026. Die Sportwetten-Erlaubnis ist seit dem 02.11.2020 verzeichnet, mit einer Folgeerlaubnis vom 27.12.2022. Dazu kommt eine Vorgeschichte aus der Zeit vor dem Glücksspielstaatsvertrag 2021: Die Interwetten Gaming Ltd. darf seit Dezember 2012 in Schleswig-Holstein Sportwetten anbieten; die Erlaubnis für Casinospiele in Schleswig-Holstein erteilte das dortige Innenministerium im Januar 2013.
Diese Landesgenehmigung ist keine Sperre und kein Bonus, sondern ein Beleg, dass die Gesellschaft seit 2012 im deutschen Recht unterwegs ist. Wer die Wahl zwischen einer Marke hat, die 2020 aus dem Nichts kam, und einer, die 2012 auf einem Bundeslandgesetz gebaut wurde, hat hier einen Vergleichspunkt — nicht in der Sicherheit, denn die stiftet die Whitelist, sondern in der Frage, ob der Anbieter weiß, wie deutsche Aufsicht funktioniert.
ODDSET: die staatliche Herkunft und ihr Betreiber
Das Regierungspräsidium Darmstadt erteilte der ODDSET Sportwetten GmbH mit Bescheid vom 15.12.2022 die Erlaubnis für Sportwetten im Internet und im stationären Vertrieb. Aufsichtsbehörde ist die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder, Hansering 15, 06108 Halle (Saale). Auf der Whitelist ist für Oddset.de dieselbe Gesellschaft geführt, mit einer Sportwetten-Erlaubnis seit dem 18.11.2020 und einer Folgeerlaubnis vom 15.12.2022.
Hier ist der Betreiber eine deutsche GmbH und kein Malteser Konstrukt, und das ist in diesem Feld die Ausnahme. Ein Anbieter mit Erlaubnis sowohl für den Internetvertrieb als auch für den stationären Vertrieb hat naturgemäß ein anderes Sortiment als ein reiner Onlineanbieter: weniger Exoten, weniger Kampagnenlärm. Für einen Spieler, der die Verwurzelung im deutschen Recht über die Breite des Programms stellt, ist das ein echter Unterschied. Für einen Spieler, der Abwechslung im Wettschein sucht, eher nicht.
Betway: die Marke mit dem ersten Casino-Nachschlag
Auf der Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde ist für Betway.de die Betway Limited als Betreiberin geführt, mit einer Sportwetten-Erlaubnis seit dem 09.03.2021, einer Folgeerlaubnis vom 23.12.2022 und einer Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele seit dem 02.10.2026. Die Sportwetten-Erlaubnis geht auf das Regierungspräsidium Darmstadt zurück: Betway erhielt am 9. März 2021 eine Erlaubnis für Online-Sportwetten, die das Angebot an Kunden in ganz Deutschland erlaubt; Geschäftsführer Anthony Werkman bestätigte sie in einer Mitteilung vom 10. März 2021.
Zwei Erlaubnisse unter einer Marke bedeuten nicht zwei Auszahlungen aus einem Guthaben. Die Casino-Konzession vom 02.10.2026 ist ein eigener Bescheid mit eigenen Regeln, und wer sie im Streitfall mit der Sportwetten-Erlaubnis verwechselt, argumentiert auf der falschen Uhr. Die Sportwettenzulassung ist die älteste aus der 2021er-Welle in dieser Liste.
bpremium: die Ladbrokes-Marke aus Gzira
Die Ladbrokes (Deutschland) Ltd, Betreiberin von Bpremium.de, hat ihren Sitz in Unit 6, St Business Centre, 120 The Strand, Gzira auf Malta, und ist unter der Registernummer C92799 geführt. Auf der Whitelist ist für Bpremium.de dieselbe Gesellschaft mit einer Sportwetten-Erlaubnis seit dem 09.10.2020 und einer Folgeerlaubnis vom 21.12.2022 verzeichnet.
Interessant ist hier die Marke mit der Marke im Rücken. Ladbrokes ist ein alter Name mit britischer Herkunft; die Registernummer C92799 macht daraus eine konkrete maltesische Gesellschaft, und die Bedingungen in der Fassung vom 3. April 2023 machen sie zu einer, deren Vertragstext man vor der Anmeldung lesen kann. Wer auf einen Namen setzt, sollte ihn vom Register her buchstabieren können.
Wettarena: eine Betreiberin, zwei Marken
Die Marke Wettarena wird laut Allgemeinen Geschäftsbedingungen von der I.B.C. Sportsbetting Limited mit Sitz in 20, Lyons Range Court, Flat Nr. 1, Triq Bisazza, Sliema SLM 1640, Malta, angeboten; auf der Whitelist ist für Wettarena.de dieselbe Gesellschaft mit einer Sportwetten-Erlaubnis seit dem 09.10.2020 und einer Folgeerlaubnis vom 15.12.2022 geführt. Dieselbe I.B.C. Sportsbetting Limited steht als Veranstalterin der Sportwetten unter Bet3000.de in der Liste, mit Erstdatum 22. April 2026.
Damit schließt sich der Kreis, der in diesem Markt am häufigsten übersehen wird: Zwei Marken, zwei Erlaubnisdaten, eine Betreiberin. Wer bei beiden Häusern ein Konto führt, führt zwei Konten bei derselben Gesellschaft — mit denselben Bedingungen im Rücken, denselben Ansprechpartnern und demselben Sitz in Sliema. Das ist kein Skandal, aber es ist ein Grund, den Monatsdeckel nicht als Grund für einen zweiten Anbieter zu nehmen, wenn unter beiden Domains dieselbe Limited steht.
Häufige Fragen zu neuen Wettanbietern
Woran erkenne ich, ob ein neuer Anbieter eine deutsche Sportwetten-Erlaubnis hat?
Nur am Eintrag auf der Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder. Dort stehen die Betreibergesellschaft, die Domain und das Erlaubnisdatum, Sportwetten getrennt von Pferdewetten. Die Liste führt in der Fassung vom 2. Oktober 2026 insgesamt 30 Einträge. Eine Domain mit .de-Endung ist ohne Eintrag kein Nachweis.
Was bedeutet es, wenn ein neuer Anbieter nicht auf der GGL-Whitelist steht?
Dann ist das Angebot unerlaubt, unabhängig davon, ob eine Konzession aus Curaçao, Anjouan oder Malta vorliegt. Es fehlen Sperrsystem, Limitdatei und deutsche Handhabe. Die Behörde hat am 17. September 2026 ausdrücklich vor illegalen Angeboten gewarnt. Rückzahlungen verlorener Einsätze sind Gegenstand laufender Verfahren, kein zugesicherter Anspruch.
Welche Rolle spielen OASIS und das gemeinsame Einzahlungslimit von 1.000 € bei neuen Anbietern?
OASIS ist das bundesweite Sperrsystem, das jeder lizenzierte Anbieter bei Anmeldung und Login abfragt; die Selbstsperre gilt mindestens drei Monate oder mindestens ein Jahr. Das Einzahlungslimit von 1.000 € pro Kalendermonat nach § 6c Abs. 1 läuft über die LUGAS-Limitdatei und gilt über alle Anbieter hinweg. Offshore-Portale hängen an keinem der beiden Systeme.
Wie wird die Sportwettensteuer von 5,3 % auf die Quote weitergegeben?
Die Sportwettensteuer der §§ 16 bis 25 des Rennwett- und Lotteriegesetzes beträgt 5,3 % der Bemessungsgrundlage „Einsatz abzüglich Steuer“, das sind rund 5,03 % des eingezahlten Betrages; Schuldner ist der Veranstalter. Ob und wie er sie in die Quote einrechnet, entscheidet er selbst, und nur seine eigenen Bedingungen sagen es. In der Quote steckt der Anteil meist ohnehin.
Welche Umsatzbedingungen und Mindestquoten gelten typischerweise für ein Willkommensangebot?
Der Glücksspielstaatsvertrag setzt keine Grenze für Sportwetten-Boni; Betrag, Umsatzbedingung und Mindestquote stehen allein in den Bedingungen des jeweiligen Anbieters. Entscheidend sind drei Zahlen: der Bonusbetrag, die Mindestquote, ab der ein Qualifikationsschein zählt, und die Frist in Tagen. Wer sie nicht vorher liest, liest sie danach im Kundenservice.
Welche Zahlungsmethoden sind bei lizenzierten Anbietern zulässig, und warum sind Krypto und anonyme Mittel ausgeschlossen?
Nach § 6b Abs. 4 sind Einzahlungen nur von einem Zahlungskonto auf den eigenen Namen bei einem nach dem Geldwäschegesetz verpflichteten Institut erlaubt; anonyme Zahlungsmittel sind ausgeschlossen. Das schließt Krypto und anonymes Prepaid aus. Welche Zahlungsmarken ein Anbieter akzeptiert, steht in seinen eigenen Bedingungen. Das Guthaben liegt insolvenzgeschützt und wird bei Kontoschließung binnen fünf Arbeitstagen ausgezahlt.
NEO.bet: die Marke mit der kürzesten Firmengeschichte in der Liste?
Falsche Frage. Für NEO.bet führt die Whitelist die Greenvest Betting Limited als Betreiberin, mit einer Sportwetten-Erlaubnis vom 9. Oktober 2020 und der Folgeerlaubnis vom 22. Dezember 2022. Wer den Namen „NEO“ als Hinweis auf ein neu gegründetes Haus liest, liest ihn falsch: Das Erlaubnisdatum gehört in dieselbe Welle wie bet365, Tipico, bpremium und Wettarena.
Das ist die eigentliche Pointe dieser Marke im Vergleich. Ein Name suggeriert Neuanfang, das Register zeigt fünf Jahre Aufsicht. Der Name ist also ein Marketingentscheid, kein Registerauszug — und wer Marken nach ihrem Klang sortiert, sortiert nach dem Wortlaut eines Werbetextes.
Was am Ende vom Bonus übrig bleibt
Die Frage nach dem neuen Wettanbieter hat zwei Antworten, und beide stehen auf derselben Seite. Die erste: Neu ist in Deutschland fast niemand. Wer heute nach einem Anbieter sucht, findet Marken mit Erlaubnisdaten aus 2020 und 2021, einer Handvoll aus 2023 und 2026, und dahinter eine überschaubare Zahl von Betreibergesellschaften, die auf Malta und in Deutschland sitzen. Die zweite: Was sich unterscheidet, ist nicht die Erlaubnis, sondern das Kleingedruckte — Mindestquoten, Fristen, Zahlungswege.
Der Preis eines Angebots liegt selten dort, wo die Werbung ihn zeigt. Er liegt in der Mindestquote, an der ein Qualifikationsschein scheitert, in der Frist, die während einer Arbeitswoche abläuft, in der Erstattung, die als Gratiswette zurückkommt statt als Geld, in der Steuer, die im Hausanteil der Quote schon eingepreist ist, und in den fünf Arbeitstagen, die zwischen Klick und Gutschrift liegen. Was eine Marke auf dem Plakat verspricht, kostet sie nichts. Was sie in ihren Bedingungen stehen lässt, kostet den Spieler.
Wer die Wahl hat, sollte sie an drei Dingen festmachen: der Whitelist, dem eigenen Budget und dem Wettschein. Steht die Betreibergesellschaft in der Liste, ist das der Rahmen. Passt das Angebot zum Monatsdeckel und zum Spielverhalten, ist das die Entscheidung. Ist die Quote am Schein besser als beim Haus nebenan, ist das der einzige Vorteil, den ein Anbieter dem Spieler nicht wegnehmen kann. Alles andere ist Oberfläche.
Vergleich – Bundesliga Wettquoten
Inhalt erstellt vom Team «Bundesliga Wettquoten»
